Traueranzeige aufgeben
Traueranzeigen können einfach und bequem aufgegeben werden. Dafür stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit zahlreichen Vorlagen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie persönlich und helfen beim Erstellen der Traueranzeige, egal ob es sich um eine Todesanzeige oder eine Danksagung handelt.
Was ist vor der Aufgabe einer Traueranzeige zu beachten?
Vorbereitung
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- Das Datum der Trauerfeier/Gottesdienst und der Ablauf der Beerdigung/Beisetzung muss geklärt sein.
- Klären Sie vorher genau ab, wer unter den Trauernden aufgeführt werden soll.
Weitere benötigte Informationen
(am besten notieren Sie sich diese Angaben)
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- Vorname, Name und eventuell der ledige Name der verstorbenen Person
- Geburtsdatum (wenn gewünscht) und Todestag
- Wohnort der verstorbenen Person
- Spruch/Gebet wenn gewünscht
- Spende wenn gewünscht
- Blumenschmuck ja/nein oder Verzicht zu Gunsten der Spende
Hier finden Sie zahlreiche Vorlagen, Signet und Bilder für die Gestaltung von Todesanzeigen und Danksagungen.
Die Preisliste finden Sie ab Seite 35.
Annahme von Traueranzeigen
Telefonische Beratung
Telefon: 041 429 52 52
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
Vor Ort sind wir an folgenden Standorten für Sie da:
Luzern
CH Regionalmedien AG, Empfang, Maihofstrasse 76, 6006 Luzern
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
Zug
CH Regionalmedien AG, Baarerstrasse 27, 6300 Zug
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Digital
Hier können Sie Ihre Anzeige online gestalten und buchen.
Anzeigenschluss
Montag bis Freitag, 13.30 Uhr für die Publikation am Folgetag
Freitag, 13.30 Uhr für die Publikation am darauffolgenden Montag
Richtlinien
Traueranzeigen sollen grundsätzlich dezent und unauffällig gestaltet sein. Dazu sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Traueranzeigen erscheinen in der Breite von 144 mm (5 Spalten)
- Ausgefallene Formate wie Multieck, o.ä. sind nicht erlaubt.
- Fotos/Bilder (Porträt, Hintergrund) sind erlaubt, auch in Farbe. Stammt das Foto/Bild nicht von Ihnen, so bitten wir um eine schriftliche Bestätigung des Urhebers, dass das Bild in der Traueranzeige verwendet werden darf.
- Logos von Firmen, Vereinen oder sonstigen Institutionen sind erlaubt, aber dürfen nur dezent eingesetzt werden.
Im Zweifelsfall liegt das Entscheidungsrecht gemäss AGB beim Verlag.
Jahresgedächtnis
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