ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

INSERTIONSBESTIMMUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten und CH Media Holding AG


1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag Print und
Online) zwischen der CH Media Holding AG ("CHM") und einem Inserenten ("Inserent").
Der Insertionsvertrag beinhaltet insbesondere die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und
Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen, Reklamen, Online-Rubrikeninserate, Beiheftern, sonstigen
Werbemitteln oder anderen bezahlten Veröffentlichungen ("Inserate") durch CHM, inkl. oder exkl. Beratung,
Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren oder administrativen Dienstleistungen.
Diese Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages. Gleichzeitig
verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese ausschliessliche
Geltung beanspruchen sollten.


2. Vertragsabwicklung

2.1. Vertragsabschluss

Ein Interessent hat die Möglichkeit, eine Verfügbarkeitsanfrage per E-Mail, www.chmediawerbung.ch oder auf
schriftlichem Weg an CHM zu senden. Die Anfrage wie auch die Antwort von CHM stellen grundsätzlich keinen
Vertragsschluss dar, sondern dienen der Information des Interessenten.
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag nur zustande durch das
schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Inserenten, durch Zusendung des ausgefüllten und
unterzeichneten Auftragsformulars, eines eigenständig formulierten und unterzeichneten Auftragstextes oder
durch E-Mail und die Annahme des Auftrages von CHM durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail oder durch
die erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich
unverbindlich. Werbe-, Media-, PR-, DM- und Webagenturen handeln im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Vertragspartner ist in jedem Fall der Kunde. Die CHM nimmt die Aufträge von Agenturen nur für namentlich
bezeichnete Kunden an. Die CHM ist berechtigt, von Agenturen eine Handlungsvollmacht des Kunden zu
verlangen. Ein von einer Agentur vertretener Kunde kann sich gegenüber der CHM nur durch Zahlung an die CHM
von seiner Zahlungsverpflichtung befreien.


CHM-Produkte erscheinen in deutscher Sprache. Alle Anzeigentexte veröffentlichen wir indessen ohne
anderslautende Vorschrift im Originaltext des Manuskriptes; diese werden nicht automatisch übersetzt. Texte
können gegen Verrechnung der Kosten an den Inserenten von einem spezialisierten Büro übersetzt werden. Für
allfällige Fehler übernimmt die CHM keine Haftung.


2.2. Anzahl Werbemittel und Insertionsfrist

Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelnem Werbemittel oder für eine Anzahl von
Werbemitteln.

Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, benötigt die CHM vom Inserenten den entsprechenden
Motivplan auf dem die Erscheinungsdaten klar ersichtlich sind.

Soweit ein Vertrag über eine Anzahl von Werbemitteln geschlossen wird, sind diese innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages das Recht zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten
Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wurde. Wird die Einjahresfrist von Satz 1 oder Satz 2 nicht eingehalten, so ist der Inserent
verpflichtet, CHM den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Rabatt zu erstatten, vorbehaltlich weiterer Rechtspflichten.


2.3. Buchungskonditionen

Die Konditionen für Printwerbung richten sich nach den Angaben auf der Website www.chmediawerbung.ch.
Die Konditionen für Online-Werbung richten sich nach den Angaben auf den Websites www.ostjob.ch,
www.zentraljob.ch sowie www.myjobs.ch.


2.4. Bereitstellung der Werbemittel

Für Print- und Onlinewerbemittel gelten die Bestimmungen auf der unter Ziff. 2.3. genannten Website sowie die
Bestimmungen unter dieser Ziff. 2.4. entsprechend.

Für Werbemittel welche nicht den Spezifikationen entsprechen, fordert CHM Ersatz an. Bei nicht
ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglichem Werbemittelaustausch wird keine
Gewähr für die vereinbarte Schaltung des Werbemittels übernommen

Will der Inserent nach Ablauf der vereinbarten resp. unter Ziff. 2.3. aufgeführten Fristen Werbemittel austauschen
oder verändern oder von einem bestehenden Schaltplan abweichen, wird CHM prüfen, ob diese Änderungen bzgl.
des ursprünglich vereinbarten Auftrags noch vorgenommen werden kann. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei
der ursprünglichen Vereinbarung.


2.5. Preise

Für Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife, Rabatte, Spezialangebote, Sonder-Werbeformen sowie
technischen Details, zuzüglich MWST.

Für Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrative Dienstleistungen der CHM gelten deren jeweils gültige
Dienstleistungstarife, zuzüglich MWST. Für Buchungen mit den Online-Buchungstools gelten die jeweils in den
Online-Buchungstools hinterlegten Dienstleistungstarife, zuzüglich MWST.

Alle massgebenden Konditionen können auf Anfrage kostenlos zugesandt werden und sind auf den unter Ziff. 2.3.
genannten Websites jederzeit abrufbar. CHM behält sich eine Änderung der Konditionen jederzeit vor.
Tarif- und Rabattänderungen treten sofort in Kraft und haben für sämtliche ab Inkrafttreten neu abgeschlossenen
Aufträge Geltung. Einzig auf bereits bestehende Aufträge finden die geänderten Tarife und Rabatte keine
Anwendung.

Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von CHM zu halten.

Bei Printwerbung ist für die Rechnungsstellung die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse massgeblich.
Bei Vollvorlagen und durch die CHM gestalteten Inseraten können, abhängig von der Tarifgestaltung des
einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet werden. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher
Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt.


2.6. Rabatte

Rabatte werden nur auf die reinen Media-Schaltungen gewährt; anfallende Sonderkosten, z.B. bei Änderungen
des Werbemittels, sind davon ausgenommen. Je nach Vereinbarung sind unterschiedliche Rabatte zulässig.
Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums
(Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. Wird das vereinbarte Volumen in diesem
Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses
rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird
der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Die nicht bezogenen Volumen können nicht übertragen werden.
Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wiederholungsaufträge), können
die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen;
einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden. Es wird ein höherer Rabatt gewährt,
sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen
erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird. Der höhere Rabatt kommt ab dem Zeitpunkt der Erweiterung
zum Tragen.

Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden.
Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann nur von einem einzelnen, rechtlich selbständigen
Inserenten getätigt werden.

Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt maximal 12 Monate. Der Beginn
kann an jedem beliebigen Arbeitstag erfolgen.

Die Rabattgewährung erfolgt durch Gutschrift in entsprechender Höhe. Eine Barauszahlung erfolgt nur, wenn nach
einem Zeitraum von mindestens drei Monaten keine weiteren Aufträge an CHM erteilt werden.

Wenn ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt wird, die CHM nicht zu vertreten hat, hat der Inserent nur Anrecht
auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.


2.7. Zusätzliche Kosten

Ausserordentliche Aufwendungen der CHM oder der Verlage, welche nicht in den Insertions- oder
Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWST. Als solche
gelten beispielsweise Probeabzüge, aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial oder Korrektoratsarbeiten.


2.8. Terminverschiebungen

Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Werbeaufschaltungs-Zeitpunktes richtet sich nach den
Bestimmungen, welche auf den unter Ziff. 2.3. erwähnten Websites aufgeführt sind. Verschiebungen stehen
immer unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.


2.9. Stornierung

Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Bei
Stornierungen kann CHM die folgenden Kosten verrechnen:
• Stornierung einer bestätigten Kampagne, 25% der Kosten können verrechnet werden;
• Stornierung bis 7 Tage vor Start der Kampagne, 50% der Kosten können verrechnet werden;
• Stornierung einer laufenden Kampagne, 100% der Kosten können verrechnet werden.


2.10. Zahlungskonditionen

Die Erscheinung eines Werbemittel ist ab Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Es
wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.

Bei Zahlungsverzug kann die CHM für die 1. Mahnung ein Verzugszins von 5% sowie eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 30, für die 2. Mahnung ein Verzugszins von 10% sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50
verrechnen.

CHM kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und
für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Inserenten berechtigen CHM, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen
weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte, Vermittler- oder Beraterkommissionen.


2.11. Ausserordentliches Kündigungsrecht der CHM

CHM ist zur schriftlichen ausserordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner
Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen
dieser AGB verstösst oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot
von CHM zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt. Ebenfalls kann die CHM ohne
Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein
Erscheinen einstellt.

Im Falle der ausserordentlichen Kündigung kann CHM mit sofortiger Wirkung die Schaltung der Werbemittel
absetzen. Geschuldete Vergütungen für bereits erfolgte Leistungen der CHM bleiben bestehen. Weitere Ansprüche
bleiben vorbehalten.

Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber es können Vergütungen vorgenommen werden, sofern zum
Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.


3. Chiffreinserate

Die CHM verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle:
Die CHM kann in begründeten Fällen – Justiz- oder Verwaltungsbehörden sowie Personen, die einem Chiffre-
Inserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr
Auskunftsrecht wahrnehmen wollen – die Identität des Chiffre-Inserenten bekanntgeben.

Die CHM braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den
Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.
Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich in
Rechnung gestellt.

Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.


4. Druck- und Datenmaterial

CHM übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien keine Verantwortung. CHM ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Ohne ausdrückliche
Vereinbarung ist der Verlag bzw. die CHM für sämtliches geliefertes Druck- und Datenmaterial weder
aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 2.4.


5. Verlegerrechte

5.1. Ablehnungsbefugnis

Die Verlage behalten sich vor, Änderungen der Inserateinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. Davon umfasst sind auch Verlinkungen. Die Zurückweisung wird dem Inserenten mitgeteilt.
Der Inserent ist berechtigt, der CHM eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-
URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln.

Geht dieser Ersatz bzw. die neue Adresse nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten
Insertionstermines bei CHM ein, behält CHM den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die
Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.


5.2. Unterbrechung der Werbemittelschaltung

Die Verlage sind berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein
hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene
Hyperlink verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer
Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der Inserent wird
über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder
deren Rechtmässigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. CHM kann dem Inserent anbieten, das Werbemittel
durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die
insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Inserenten nach Nachweis durch CHM in Rechnung gestellt
werden; die Entscheidung darüber obliegt CHM. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.


5.3. Zurückziehen der Werbemittelschaltung

Die Verlage sind insbesondere berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn
der Inserent nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der
Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht
dem Inserenten keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei CHM ihren vereinbarten Vergütungsanspruch
behält.

Die Verlage sind ferner berechtigt, ein Werbemittel – sei es bereits veröffentlicht oder nicht – auch nachträglich
noch zurückzuziehen bzw. seine Schaltung abzulehnen, wenn der Vermarktungspartner, auf dessen Webpage die
Schaltung erfolgt ist bzw. erfolgen soll, der Veröffentlichung gegenüber CHM widerspricht. In diesem Fall hat CHM
keinen Anspruch auf Vergütung und der Inserent ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere
Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.


5.4. Weitere Bestimmungen

Die Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht
unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder
zurückverschieben.

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, müssen mit dem vollen
Firmennamen unterzeichnet sein und werden vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» kenntlich gemacht. Die
redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit liegt ausschliesslich und vollumfänglich bei den Verlagen.
Die Verlage können über die Platzierung der Inserate bestimmen. Platzierungswünsche des Auftraggebers können
nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird der festgelegte
Preis erhoben.

Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden. Allfällige
Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen
gegenüber CHM.

Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach Genehmigung eines Musters bindend.


6. Gewährleistung und Haftung der CHM

6.1. Allgemein

CHM gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Unwesentliche Fehler, insbesondere
unwesentliche Beeinträchtigungen der Wiedergabe, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Dem Inserenten ist zudem bekannt, dass es insbesondere bei Online-Buchungen nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Kein Fehler in
der Darstellung der Werbemittel und damit kein Fall der Gewährleistung liegt insbesondere dann vor, wenn der
Fehler hervorgerufen wird durch Mängel des Rechners/Servers des Inserenten oder eines Dritten, durch
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des
Internetdienstleisters, durch IT-Sicherheitseinstellungen oder andere beschränkende Einstellungen (z.B. Ad-
Blocker) oder durch Störung der Kommunikationsnetze.

Keine Gewährleistungsrechte bestehen bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen
Übermittlungen von Inseraten zu CHM, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei
zeitlichen Verschiebungen von Inseraten durch die Verlage, bei nichteingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei
ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von
typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen.

Ausserhalb seines Herrschaftsbereiches trägt CHM nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem
Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit.
Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server von CHM.

Weder CHM noch die Verlage sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren
Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und
übernehmen dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.

Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige
Mängel unverzüglich zu rügen. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens oder
sonstigen Mängeln sind innerhalb von 3 Tagen nach Publikation bei CHM anzubringen. Danach gilt die Schaltung
des Werbemittels als genehmigt.

Sollte bei einer Online-Buchung ein Ad-Server über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten
Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung ausfallen, wird CHM versuchen, den Ausfall an Medialeistung (PIs)
nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten nicht
zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw.
nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die in dem Zeitraum
nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.

Soweit CHM dies gewährleistet, hat der Inserent bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels
Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels. Bei
Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Verlängerung des Insertionszeitraumes bzw. der Schaltung eines
Ersatzwerbemittels hat der Inserent ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages in
Bezug auf den Anteil, der noch nicht erbrachten Medialeistung; weitere Rechte sind ausgeschlossen.
Sämtliche weitergehenden Ansprüche wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen
Gründen sind ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig. Abgesehen von oben
beschriebener Gewährleistung schliesst CHM soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich jede Gewährleistung aus.
Zudem ist die Haftung der CHM für sämtliche Schäden, inklusive indirekte Schäden und Mängelfolgeschäden (wie
entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverluste etc.), soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In
jedem Fall haftet CHM höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die CHM für die Schaltung des jeweiligen
Werbemittels erhält oder erhalten hätte.


6.2. Online-Buchungstools

Die CHM kann die ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit der Online-Buchungstools nicht garantieren, da
dieser Dienst teilweise auf Informatik-Systemen beruht, deren Betrieb nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt
(Telekommunikationsnetze u.a.). Die CHM haftet nicht für Datenverlust bei Datenübermittlung.
Soweit in ihrem Verantwortungsbereich liegend bemüht sich die CHM, den Betrieb der Informatik-Systeme
(Server u.a.), über welche die Daten veröffentlicht und die Inseratedispositionen verarbeitet werden, stabil zu
halten. Sollten diese dennoch Funktionsstörungen aufweisen, ist die CHM bemüht, solche so schnell wie möglich
zu beheben oder zumindest zu minimieren. Sollte der Inserent, trotz dieser Bemühungen, aus
Funktionsstörungen oder aus ähnlichen Gründen direkte oder indirekte Schäden erleiden, so ist eine Haftung der
CHM ausgeschlossen.

Soweit in ihrem Verantwortungsbereich liegend bemüht sich die CHM um die korrekte Verarbeitung der
Inseratedispositionen. Sollte der Inserent trotz dieser Bemühungen aus falsch verarbeiteten Inseratedispositionen
direkte oder indirekte Schäden erleiden, so ist die Haftung der CHM ausgeschlossen.


7. Gewährleistung und Haftung des Inserenten

Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Der Inserent erklärt, die gesetzlichen Bestimmungen,
guten Sitten, Vorschriften des avisierten Medienanbieters und Branchenregeln einzuhalten und dafür der CHM und
dem Verlag verantwortlich zu sein. Der Inserent gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Inserent stellt CHM und die Verlage sowie deren Organe und Hilfspersonen auf
erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher,
strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Er ist in jedem
Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende,
gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Der Inserent ist verpflichtet, CHM nach Treu und
Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. CHM
wird den Inserenten über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
Der Inserent haftet für alle Folgen und Nachteile, die CHM durch die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Inserent seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen
AGB nicht nachkommt. Der Inserent stellt CHM von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes
Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den Inserenten geltend machen, einschliesslich
angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der AG, CHM bei der Abwehr
solcher Ansprüche zu unterstützen.

Die CHM kann für die vereinbarten und verbindlich gebuchten Werbemittel die geschuldete Vergütung dem
Kunden vollständig in Rechnung stellen, wenn die Werbemittel aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat,
nicht geschaltet werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbemittel der CHM nicht rechtzeitig,
fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt oder nachträglich abgeändert wurden. Allfällig
entstandene Zusatzkosten für die CHM oder den Medienanbieter können dem Kunden ebenfalls in Rechnung
gestellt werden.

Der Inserent haftet zudem für die sorgfältige Aufbewahrung seines Passwortes des Online-Buchungstools. Die
Weitergabe des Passworts bzw. die Nutzung der Online-Buchungstools durch Dritte ausserhalb des
Geschäftsbetriebs des Inserenten oder durch Personen, die aus dem Geschäftsbetrieb ausgeschieden sind, gilt als
missbräuchliche Verwendung. Bei missbräuchlicher Verwendung hat die CHM das Recht, das oder die Passwörter
des Inserenten und seiner Nutzer mit sofortiger Wirkung zu entziehen.


8. Gegendarstellungsrecht

Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag bzw. CHM den
Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine
Gutheissung oder Abweisung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und den damit
zusammenhängenden Modalitäten. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung durch eine
Drittperson obliegt ausschliesslich dem Verlag oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpflichtet sich
der Inserent, der die Tatsachenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts
anfallenden Kosten zu tragen.


9. Rechteeinräumung

9.1. Allgemein

Der Inserent überträgt CHM sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in
dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen insbesondere
zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Der Inserent erklärt insbesondere sein Einverständnis, dass die CHM die Inserate in eigene oder fremde
elektronische Datenbanken einspeisen, speichern sowie abrufen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Die nicht
autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in
elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten
untersagt. Dieser überträgt der CHM insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten
Mitteln dagegen vorzugehen.

CHM kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in
beliebiger Anzahl einräumen, sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte übertragen.


9.2. Geistiges Eigentum an von CHM kreierten Inseraten

Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der CHM an allen von ihr selber
kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber der CHM nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des
ursprünglichen Verwendungszweckes erlaubt.


10. Datenschutz

10.1. Allgemein

Im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von CHM, insbesondere bei der Auftragserteilung und
-bearbeitung, werden personenbezogene Daten erhoben.

Die CHM erhebt Personendaten zur Abwicklung des eingegangenen Vertragsverhältnisses, zum Zweck, den der
Inserent angegeben hat oder aus diesen AGB ersichtlich ist sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
Ferner ist CHM berechtigt, auf die Daten zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit zuzugreifen und zum Zweck der
Kredit- oder Bonitätsprüfung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen mit externen
Dienstleistern auszutauschen. Zudem ist CHM berechtigt, die Daten konzernintern weiterzugeben sowie zu
Marketing- und Werbezwecken zu nutzen.

Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten in eingespiesenen Datenbanken auch in Staaten abrufbar
sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit,
Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.

Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für Inserenten von Interesse ist und verbessert werden kann,
werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online-
Leistungen von CHM festgehalten. Dazu können Umfragen durchgeführt und Daten und Informationen aus
Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt.
Der Inserent kann auf schriftliche Vorankündigung (30 Tage) die zu seiner Person gespeicherten persönlichen
Daten, unentgeltlich bei CHM einsehen. Dazu kann der Inserent schriftlich eine Anfrage an CHM stellen.


10.2. Online-Buchungstools

Der Inserent willigt ein, dass seine bei der Registrierung erfassten Daten gespeichert und zum Betrieb der Online-
Buchungstools genutzt werden dürfen. Die CHM wird mit den Daten im Einklang mit den Bestimmungen des
schweizerischen Datenschutzgesetzes verfahren.

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene
Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben.
Ohne anderslautende Weisung des Inserenten ist die CHM befugt, das Konto des Inserenten und seinen Inhalt
12 Monate nach der letzten Registrierung zu löschen.


11. Schlussbestimmungen

Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGBs sowie Änderungen oder
Ergänzungen dieser AGBs haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei
Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner massgebend.
Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung vorliegender AGBs berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der
ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich SCHWEIZER RECHT Anwendung. Das Wiener Kaufrecht (CISG)
wird ausgeschlossen. AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND IST AARAU.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 04.12.2018 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. Die
CHM behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Die jeweils aktuelle und damit gültige Version findet sich auf der Website www.chmediawerbung.ch.