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Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Traueranzeige aufgeben

Nordwestschweiz

Traueranzeigen können einfach und bequem aufgegeben werden. Dafür stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit zahlreichen Vorlagen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie persönlich und helfen beim Erstellen der Traueranzeige, egal ob es sich um eine Todesanzeige oder eine Danksagung handelt.

 

 

Was ist vor der Aufgabe einer Traueranzeige zu beachten?

Vorbereitung

    • Das Datum der Trauerfeier/Gottesdienst und der Ablauf der Beerdigung/Beisetzung muss geklärt sein.
    • Klären Sie vorher genau ab, wer unter den Trauernden aufgeführt werden soll.
       

Weitere benötigte Informationen
(am besten notieren Sie sich diese Angaben)

    • Vorname, Name und eventuell der ledige Name der verstorbenen Person
    • Geburtsdatum (wenn gewünscht) und Todestag
    • Wohnort der verstorbenen Person
    • Spruch/Gebet wenn gewünscht
    • Spende wenn gewünscht
    • Blumenschmuck ja/nein oder Verzicht zu Gunsten der Spende

 

 

Annahme von Traueranzeigen

Telefonische Beratung

Telefon: 058 200 53 53
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr

 

E-Mail

todesanzeigen@chmedia.ch
 

Vor Ort sind wir an folgenden Standorten für Sie da:

Aarau
CH Regionalmedien AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Baden
CH Regionalmedien AG, Stadtturmstrasse 19, 5600 Baden
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Dietikon
Copy Weber AG, Oberdorfstrasse 30, 8953 Dietikon
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr

Laufen
Borer Druck AG, Wahlenstrasse 100, 4242 Laufen
Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr

Olten
Copy Quick AG Olten, Mühlegasse 5, 4600 Olten
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr

 

Digital

Hier können Sie Ihre Anzeige online gestalten und buchen.

 

 

Anzeigenschluss

Montag bis Freitag, 13.30 Uhr für die Publikation am Folgetag
Freitag, 13.30 Uhr für die Publikation am darauffolgenden Montag

 

 

Richtlinien

Traueranzeigen sollen grundsätzlich dezent und unauffällig gestaltet sein. Dazu sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Traueranzeigen erscheinen in den Tageszeitungen in der Breite von 144 mm (5 Spalten). Für die Anzeiger ist die genaue Breite telefonisch abzuklären.
  • Ausgefallene Formate wie Multieck, o.ä. sind nicht erlaubt.
  • Fotos/Bilder (Porträt, Hintergrund) sind erlaubt, auch in Farbe. Stammt das Foto/Bild nicht von Ihnen, so bitten wir um eine schriftliche Bestätigung des Urhebers, dass das Bild in der Traueranzeige verwendet werden darf.
  • Logos von Firmen, Vereinen oder sonstigen Institutionen sind erlaubt, aber dürfen nur dezent eingesetzt werden.

Im Zweifelsfall liegt das Entscheidungsrecht gemäss AGB beim Verlag.